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Folgende Bestimmungen gelten gemäss schweizerischem Arbeitsgesetz:

  • Art. 23 ArGV 1 – Verkürzung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit [de] [fr]

Arbeitet ein Arbeitnehmer an einem gesetzlichen Feiertag, wird die wöchentliche Überzeit-Limite für diesen Tag nicht reduziert. Es entsteht ein Anspruch auf einen zusätzlichen freien Tag zur Kompensation.

In POLYPOINT kann diese Regel folgendermassen abgebildet werden:

  • Feiertage mit Arbeitseinsatz können kompensiert werden. Dazu müssen eine Absenz und ein Guthaben vom Typ Feiertagskompensation definiert werden.

  • Die Kennzahlenberechnung an Feiertagen mit Arbeitseinsätzen arbeitet mit der normalen Wochen-Limite.

  • Die reduzierte wöchentliche Überzeit-Limite kommt in den Wochen mit Absenzen zum Guthaben Feiertagskompensation zur Anwendung.

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Samstag ist laut Gesetz ein Werktag. Bei einem Feiertag an einem Samstag verhält sich POLYPOINT mit der Überzeit-Limite korrekt.