Korrekte Planung der Feiertagskompensation
Folgende Punkte sollten bei der Planung berücksichtigt werden:
-
Die Kompensationsabsenz muss als ganzes Ikon geplant und kann nicht aufgeteilt werden.
-
Die Feiertagskompensationen müssen innerhalb eines Kalenderjahres gewährt werden.
-
Für gesetzliche Feiertage, die auf einen Sonntag fallen, muss keine Kompensationsabsenz geplant werden. Hier greift die normale Ruhetagprüfung, die garantiert, dass spätestens nach 6 Tagen eine Ruhezeit von 35 Stunden oder im Fall einer verlängerten Arbeitswoche nach spätestens 7 Tagen eine Ruhezeit von mindestens 83 Stunden folgen muss.
-
Die Kompensationsabsenz muss zusätzlich zur normalen wöchentlichen Ruhezeit von 35 Stunden (wöchentlicher Ruhetag) geplant werden und darf diese nicht einfach ersetzen. Deshalb sollte in der Dienstdefinition der Kompensationsabsenz die Option als Zusatz-Ruhetag freihalten eingeschaltet werden. Ein solcher Tag wird auf der Ruhezeitliste gekennzeichnet.

|
Es wird empfohlen, zuerst die Kompensationsabsenz und anschliessend den Arbeitseinsatz zu planen, um eine Konfliktmeldung zu vermeiden. |