Als Ausnahme zur wöchentlichen 50-Stunden-Limite ist die verlängerte Arbeitswoche, bei 7 aufeinanderfolgenden Arbeitstagen, möglich. Dieses Konstrukt erlaubt die Betrachtung über ein Intervall von 2 Wochen und damit einen wöchentlichen Arbeitseinsatz von über 50 Stunden.

Es kann sich dabei um eine der folgenden Situationen handeln:

Konfliktmeldung

Beschreibung

Die geplanten Dienste können nicht Teil einer verlängerten Arbeitswoche sein

Dienste über 9 Stunden bzw. Nachtdienste über 12 Stunden wurden unerlaubt in einer 7-Tage-Sequenz geplant.

Die Ruhezeit vor oder nach einer verlängerten Arbeitswoche ist zu kurz

Die Ruhezeit, die auf eine 7-Tage-Sequenz folgt, ist kürzer als 83 Stunden.

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Planung ohne Verletzung der Planungsregeln:

Die minimale Ruhezeit nach einer verlängerten Arbeitswoche wird eingehalten und somit keine Überzeit angerechnet.

Planung: Verlängerte Arbeitswoche ohne Konflikt

Planung mit Verletzung der Planungsregeln:

Die über der Limite liegende Arbeitszeit wird voll als Überzeit angerechnet. Dadurch steigt der Überzeit-Indikator an.

Planung: Verlängerte Arbeitswoche mit Konflikt