Prüfung der verlängerten Arbeitswoche
Als Ausnahme zur wöchentlichen 50-Stunden-Limite ist die verlängerte Arbeitswoche, bei 7 aufeinanderfolgenden Arbeitstagen, möglich. Dieses Konstrukt erlaubt die Betrachtung über ein Intervall von 2 Wochen und damit einen wöchentlichen Arbeitseinsatz von über 50 Stunden.
Es kann sich dabei um eine der folgenden Situationen handeln:
Konfliktmeldung |
Beschreibung |
Die geplanten Dienste können nicht Teil einer verlängerten Arbeitswoche sein |
Dienste über 9 Stunden bzw. Nachtdienste über 12 Stunden wurden unerlaubt in einer 7-Tage-Sequenz geplant. |
Die Ruhezeit vor oder nach einer verlängerten Arbeitswoche ist zu kurz |
Die Ruhezeit, die auf eine 7-Tage-Sequenz folgt, ist kürzer als 83 Stunden. |
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Planung ohne Verletzung der Planungsregeln: Die minimale Ruhezeit nach einer verlängerten Arbeitswoche wird eingehalten und somit keine Überzeit angerechnet. ![]() Planung mit Verletzung der Planungsregeln: Die über der Limite liegende Arbeitszeit wird voll als Überzeit angerechnet. Dadurch steigt der Überzeit-Indikator an. ![]() |