Prüfung Zeitgutschriften
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Folgende Bestimmung gilt gemäss schweizerischem Arbeitsgesetz: |
Gemäss Forderung des SECO und der Schweizer Arbeitsinspektorate müssen Zulagen in Form von Zeitgutschriften und deren Kompensation separat ausgewiesen und nicht mit der GLAZ verrechnet werden. Dies aus dem Grund, weil Zeitgutschriften nicht ausbezahlt werden dürfen und deren Kompensation nachvollziehbar sein muss. Dies führt zu mehr Transparenz für das Arbeitsinspektorat und die Lohnbuchhaltung.
Die Vorteile der separaten Ausweisung der Zeitgutschriften sind, dass tatsächlich gearbeitete Zeiten und Zeitgutschriften separat dargestellt werden und die Höhe der möglichen Kompensation von Zeitgutschriften klar ersichtlich ist.
Folgende Schritte sind für die Einrichtung notwendig:
Nebst dem Zeitkonto Gleitzeitkonto (GLAZ) muss ein separates Konto erstellt werden, auf welches die Zeitgutschriften gebucht werden. Dies bewirkt, dass diese Zeitgutschriften zum Generierungszeitpunkt nicht zur regulären Arbeitszeit zählen. | |
Für die Generierung der Zeitgutschrift muss eine separate Lohnart mit Zeitzuschlag definiert werden. | |
Für die Berechnung der Zeitgutschrift muss die Lohnart im Zulagenprofil für die Nachtarbeit bei Monatslöhnern hinterlegt sein. | |
Bei Monatslöhnern ist das Zulagenprofil zu hinterlegen, wo die Zeitgutschrift auf ein separates Zeitkonto gebucht wird. Bei Stundenlöhnern ist das Zulagenprofil zu hinterlegen, wo die Zeitgutschrift direkt auf das GLAZ-Konto gebucht wird. | |
Um die Zeitgutschrift zu kompensieren, wird ein neuer Dienst erstellt. Wird dieser Dienst geplant, wird die Zeit vom Zeitgutschriften-Konto auf das GLAZ-Konto umgebucht. | |
Zeitgutschriften ausweisen |
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Bei Stundenlöhnern sollen die per Zeitgutschrift generierten Stunden nicht auf ein separates Konto fliessen, sondern zusammen mit den gearbeiteten Stunden im gleichen Monat ausbezahlt werden. Daher soll bei Stundenlöhnern das separate Zeitkonto nicht geführt werden. |
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Mit der von POLYPOINT angebotenen Lösung kann der Ausgleich dieser Zeit gewährleistet werden. Allerdings liegt es in der Verantwortung der Personaleinsatzplaner, die Zeit innerhalb der geforderten Jahresfrist zu kompensieren. |