Die Ruhezeit ist der Abstand zwischen dem letzten Präsenzblock eines Tages (bzw. einer Schicht) und dem Beginn des ersten Präsenzblocks des Folgetages (bzw. der nachfolgenden Schicht).

icon

Folgende Bestimmungen gelten gemäss schweizerischem Arbeitsgesetz:

  • Art. 15a. ArG - Tägliche Ruhezeit [de] [fr]

  • Art. 9 ArGV 2 - Verkürzung der täglichen Ruhezeit [de] [fr]

  • Art. 5 ArGV 2 – Verlängerung des Zeitraumes der täglichen Arbeit bei Tages- und Nachtarbeit [de] [fr]

1.
Register Ruhezeiten wählen.
2.
Je nach Betrieb und Bestimmungen entsprechend einstellen.

Art. 15a ArG

Art. 9 ArGV 2

Art. 5 ArGV 2

Minimale Ruhezeit

11:00

11:00

11:00

Minimale Ruhezeit auch im Stempeleditor prüfen

Aktivieren

Aktivieren

Aktivieren

Minimale Ruhezeit kann herabgesetzt werden

Aktivieren

Aktivieren

Aktivieren

Reduzierte Ruhezeit

8:00

9:00

8:00

Wie oft

1

5

1

Innerhalb von

1

1

1

Ruhezeit im Schnitt mind.

11:00

12:00

12:00

Innerhalb von

2

2

2

3.
Mit OK bestätigen.
icon

Die minimale Ruhezeit kann nach bestimmten Diensten verlängert werden.

icon

Nicht-planbare Präsenzen können aus der Ruhezeitberechnung ausgeschlossen werden. So kann erreicht werden, dass Piketteinsätze nicht als Ruhezeitverletzung gezählt werden