Die minimale Ruhezeit zwischen zwei Schichten wird standardmässig in den Planungsregeln eingestellt. Es kann vorkommen, dass nach bestimmten Diensten eine andere Regelung gelten soll.

icon

Folgende Bestimmung gilt gemäss schweizerischem Arbeitsgesetz:

  • Art. 10 ArGV 2 – Dauer der Nachtarbeit [de] [fr]

Das Schweizer Arbeitsgesetz verlangt nach Nachtdiensten eine Ruhezeit von 12 Stunden (statt 11 Stunden).

1.
Dienstdefinition der Präsenz öffnen.
2.
Register Planungsregeln wählen.
3.
Option Ruhezeit nach diesem Dienst mindestens aktivieren.
4.
Dauer eintragen.
5.
Mit OK bestätigen.
icon

Falls eingeschaltet, spielt die Option folgendermassen mit den Standardeinstellungen zusammen:

  • Die Standardeinstellungen bleiben in Kraft, für die Ruhezeit gilt aber der höhere der beiden Werte.

  • Ruhezeitreduktionen sind nach diesem Dienst nicht möglich.