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Folgende Bestimmungen gelten gemäss schweizerischem Arbeitsgesetz:

  • Art. 20 ArG – Freier Sonntag und Ersatzruhe [de] [fr]

  • Art. 12 ArGV2 – Anzahl freie Sonntage [de] [fr]

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Nach Auskunft des BECO gilt diese Bestimmung nur, wenn weniger als 26 aber mindestens 12 freie Sonntage im Jahr (exkl. freie Sonntage während Ferien) gewährt werden.

1.
Register Ruhetage wählen.
2.
Option nur bei Sonntagsarbeit wählen.
  • Nur vor oder nach Sonntagsarbeit muss zusätzlich ein halber Ruhetag gewährt werden.
3.
Mit OK bestätigen.