Eine Notsituation, wie eine Pandemie, stellt alle Beteiligten aus dem Gesundheitswesen vor grosse Herausforderungen.

Auf dieser Seite finden Sie Lösungen und Antworten auf Ihre Fragen.

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Bitte nehmen Sie mit POLYPOINT Kontakt auf, falls Sie Unterstützung in der Umsetzung benötigen.

Benutzerberechtigungen

Die Benutzerverwaltung kennt keine Methode, um Massenmutationen bei Rechten vorzunehmen.

Allerdings ist es möglich, Berechtigungen per Script anzulegen. Dabei werden die Benutzer und die nötigen Rechte sowie Ausnahmen festgelegt.

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Diese Script kann nur durch POLYPOINT kundenspezifisch erstellt und durchgeführt werden.

Sonstiges

Neu erstellte Dienste müssen dem entsprechenden Planblatt zugewiesen werden, damit sie für den Planer zur Verfügung stehen. Diese Zuweisung erfolgt manuell in der Dienstdefinition.

Per Script kann ein neu erstellter Dienst – oder auch jeder bereits bestehende Dienst – direkt auf Planblätter verteilt werden. Ein PA-Code X kann überall dort zugeteilt werden, wo es schon einen PA-Code Y gibt.

Es wird ein Dienst benötigt, den es schon überall gibt (z.B.: Ferien), dem der neue Dienst zugewiesen werden soll.

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Diese Script kann nur durch POLYPOINT kundenspezifisch erstellt und durchgeführt werden.

Laut Bundesamt für Statistik (BFS):

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Das für die Kodierung der Diagnosen aller stationären Fälle mit Austrittsdatum im Jahre 2020 gültige Kodierungsinstrument ist die ICD-10-GM 2018. Diese bleibt also in Kraft für alle stationären Fälle mit Austrittsdatum bis und mit 31.12.2020.  Zusätzlich gelten auch die Rundschreiben und offiziellen Kommunikationen, die vom BFS auf der Webseite veröffentlicht werden, als Kodierungsinstrumente, die berücksichtigt werden müssen.

Aus aktuellem Anlass publizierte das BFS am 27.2.2020 auf seiner Webseite «Instrumente zur medizinischen Kodierung» eine offizielle Kommunikation zur Kodierung von COVID-19. Der Link darauf lautet https://www.bfs.admin.ch/bfs/de/home/statistiken/gesundheit/nomenklaturen/medkk/instrumente-medizinische-kodierung.assetdetail.12107286.html.

Es kann sein, dass der Kode U07.1! von den Systemanbietern noch nicht mit der Bedeutung « COVID 19» aktualisiert wurde. Dennoch hat die WHO ihn mit dieser Bedeutung belegt. Die im Link publizierte Kodieranweisung soll umgesetzt werden.

Bitte beachten Sie, dass die Kodes B97.2! + U07.1! nur bei tatsächlichem Nachweis von SARS-CoV-2 verwendet werden dürfen.

Der Code bzw. Katalogeintrag U07.1! im ICD-10-Katalog kann von POLYPOINT aktiviert werden.