Anspruch nach Dienstalter definieren
Das Dienstalter wird ausgehend vom Eintrittsdatum des Mitarbeiters berechnet, das in den Personaldaten unter Stammzuordnung festgelegt ist. Das Datum des Planungsbeginns spielt hier keine Rolle.
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Bei Mitarbeitern ohne Austrittsdatum wird die Anzahl ganze Jahre zwischen dem Eintrittsdatum und dem Ende des aktuellen Jahres gezählt.
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Bei Mitarbeitern mit Austrittsdatum wird die Anzahl ganze Jahre zwischen dem Ein- und Austrittsdatum gezählt.
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Bei Mitarbeitern mit Aus- und Wiedereintritten werden die Anzahl ganze Jahre für jeden Abschnitt separat bestimmt und zusammengezählt. Die Resttage werden jeweils dem folgenden Abschnitt hinzugerechnet.
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Berechnungsbeispiel:
Dienstalter im Jahr 2013: 15 Jahre; Datum des Dienstjubiläums: 01.10.2013 |
- Definition Guthabenprofil ist geöffnet.
- 1.Guthaben-Formel: Altersregel wählen.
- 2.Auf
Detail… klicken.
- Folgendes Dialogfenster wird geöffnet:

- Folgende Aktionen sind möglich:
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Neu… |
Neue Regel definieren. |
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Detail… |
Bestehende Regel bearbeiten. |
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Löschen… |
Bestehende Regel löschen. |
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3.Anspruch nach Dienstalter: Altersregel definieren:

Ab Dienstalter |
Dienstalterssprung eingeben. |
Wechsel des Anspruchs |
Ab welchem Zeitpunkt der Anspruch wechselt eingeben:
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Einheit |
Einheit der Anzeige auf der Guthabenstatistik eingeben:
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Guthabenwert |
Wert eingeben. |
- 4.Mit OK bestätigen.
- Die Regel ist definiert.
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Der Anspruch nach Dienstalter kann auch als Zusatzanspruch zu einem Anspruch nach Alter definiert werden. Beispiel: Zusätzliche Ferientage je nach Dienstalter. |
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Es ist nicht möglich, einen Abschnitt (z.B. die Ausbildung) als "nicht dienstaltersrelevant" zu markieren oder ein alternatives Eintrittsdatum für die Dienstaltersberechnung festzulegen (z.B. das Kantonseintrittsdatum). |