Reduktionsverhalten für Guthaben
In Deutschland und Luxemburg wird der Urlaubsanspruch bei unterjährigen Ein- oder Austritten nicht auf der Grundlage der Anzahl Tage, sondern der Anzahl Monate berechnet.
In der Definition des Guthabenprofiles stehen folgende Optionen zur Verfügung:
Bei unterjährigen Ein-/Austritten den Anspruch monatsweise reduzieren
Der Anspruch wird nicht im Verhältnis der Anstellungstage, sondern der Anstellungsmonate reduziert. Pro Monat wird ein Zwölftel des Grundguthabens angerechnet.
Monat anrechnen ab Anzahl Anstellungstagen
Mit dieser Option wird festgelegt, wie mit Ein- oder Austritten Mitte Monat umgegangen wird.
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0: Für angeschnittene Monate entsteht kein Guthabenanspruch (Standardeinstellung für Deutschland).
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1 - 31: Wenn mindestens n Anstellungstage in den Monat fallen, entsteht für den Monat ein Guthabenanspruch von einem Zwölftel des Grundguthabens (Standardeinstellung für Luxemburg). Als Anstellungstage gelten sowohl Werktage als auch Samstage, Sonntage und Feiertage.
In der Guthabenstatistik wird die Berechnung auf der Grundlage der Anzahl Monate folgendermassen dargestellt:
