Wenn der Arzt die Verordnung nicht selber eintragen kann, kann das Pflegepersonal eine mündliche Verordnung erfassen, welche zu einem späteren Zeitpunkt durch den Arzt bestätigt wird.

1.
Pflegepersonal erfasst eine neue Verordnung oder Paketverordnung.
  • Beim Speichern erscheint ein Suchfenster, in das der zuständige Arzt eingetragen wird.
2.
Arzt suchen und wählen.
3.
Mit mündliche Verordnung speichern bestätigen.
  • Die Verordnung ist erstellt und wird ein paar Sekunden lang mit gelbem Hintergrund in der Kurve angezeigt.
  • Die neue mündliche Verordnung ist mit einem dargestellt.
  • Die neue mündliche Verordnung muss durch den Arzt zu einem späteren Zeitpunkt bestätigt werden.