Unter Adjazenzen werden die erlaubten Dienstfolgen zueinander verstanden. Diese werden gruppenspezifisch jeweils für die gesamte Gruppe festgelegt.

Falls bei einer Planung eine Planungsregel verletzt wird, erscheint eine entsprechende Konfliktmeldung.

Planungskonflikt: Adjazenzbedingung
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Im Normalfall wird diese Definition nicht mehr verwendet, weil durch die hinterlegten Planungsregeln die Einhaltung der gesetzlichen Ruhezeitregeln abgedeckt ist. Sollen strengere Regeln als die gesetzlichen definiert werden, kann diese Funktion zusätzlich verwendet werden.