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Folgende Bestimmungen gelten gemäss schweizerischem Arbeitsgesetz:

  • Art. 60 ArGV 1 - Arbeitszeit und Stillzeit bei Schwangerschaft und Mutterschaft [de] [fr]

  • Art. 35a ArG - Beschäftigung bei Mutterschaft [de] [fr]

  • Mutterschutz und Schutzmassnahmen – Übersichtstafel [de] [fr]

Schwangere Frauen und stillende Mütter dürfen nicht über 9 Stunden täglich beschäftigt werden.

Schwangere Frauen dürfen ab der 8. Woche vor der Niederkunft zwischen 20 Uhr und 6 Uhr nicht beschäftigt werden.

1.
Register Schwangerschaft/Mutterschutz wählen.
2.
Je nach Betrieb und Bestimmungen entsprechend einstellen.

Maximale Arbeitszeit

Altersklasse 1:

unter 18 Jahre

Altersklasse 2:

Pro Tag:

09:00

09:00

In 2 Wochen:

90:00

90:00

Erlaubte Arbeitszeiten zwischen

06:00 und 20:00 Uhr

Keine Arbeit an Sonn- und Feiertage

Keine Präsenzen/Piketts während Mutterschutz

Aktivieren.

3.
Mit OK bestätigen.
  • Die Regeln werden erst geprüft, wenn sie im Personaldetail aktiviert sind.
  • Wenn die Regel verletzt wird, erscheint eine Konfliktmeldung bei der Planung.