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Folgende Bestimmung gilt gemäss schweizerischem Arbeitsgesetz:

  • Art. 14 ArGV 1 - Pikettdienst a. Grundsatz [de] [fr]

  • Art. 8a ArGV2 – Pikettdienst [de] [fr]

Der Mitarbeitende darf im Zeitraum von 4 Wochen an höchstens 7 Tagen auf Pikett sein oder Piketteinsätze leisten. Nach Beendigung des letzten Pikettdienstes darf der Mitarbeitende während den zwei darauf folgenden Wochen nicht mehr zum Pikettdienst aufgeboten werden.

1.
Register Pikett wählen.
2.
Option Pikettdienst maximal an <Anzahl>Tagen aktivieren.
3.
Je nach Betrieb und Bestimmungen entsprechend einstellen.

Pikettdienst maximal an

7 Tage

14 Tage

Innerhalb von

4 Wochen

4 Wochen

Pikettfreie Zeit minimal

14 Tage am Stück

14 Tage am Stück

4.
Mit OK bestätigen.
  • Wenn die Regel verletzt wird, erscheint eine Konfliktmeldung bei der Planung.
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Die zu prüfende Pikettdienste müssen entsprechende aktiviert sein.