Bis Ende 2018 wurde der Standardberechnung von einem Urlaubstag für 2 zusammenhängende Monaten Wechselschichtarbeit gewährt.

Ab 2019 wird gemäß TVöD mehr Zusatzurlaub für Wechselschicht, 2 zusammenhängende Monate gewährt – diese werden zum Ergebnis aus der Standardberechnung dazugezählt. 2019 und 2020 gelten Übergangsregelungen, die ab 2021 gültige Regelung gilt für alle zukünftigen Jahre.

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Ab der Version 19.2.010 ist diese Berechnung in allen Szenarien hinterlegt, die die Formel Wechselschicht für 2 zusammenhänge Monate beinhalten.

Änderungen ab 2019:

Bis 2018 bleibt die Regelung der Zusatzurlaubstage unverändert. Ab dem Jahr 2019 ist die Staffelung der Zusatzurlaubstage wie folgt:

Regelung gültig

Berechnung

Maximal pro Jahr

Bis 2018

Standardberechnung:

1 Urlaubstag für 2 zusammenhängende Monaten Wechselschichtarbeit.

-

2019

Übergangsregelung:

1 zusätzlicher Urlaubstag bei 3 Tagen Zusatzurlaub aus WS (wenn 6 Monaten WS-Arbeit geleistet wurde).

1

2020

Übergangsregelung:

1 zusätzlicher Urlaubstag bei 3 Tagen Zusatzurlaub aus WS (wenn 6 Monaten WS-Arbeit geleistet wurde).

1 weiterer zusätzlicher Urlaubstag bei 4 Tagen Zusatzurlaub aus WS (wenn 8 Monaten WS-Arbeit geleistet wurde).

2

Ab 2021

1 zusätzlicher Urlaubstag für je 2 Tage Zusatzurlaub aus WS (wenn 4, 8, 12 Monaten WS-Arbeit geleistet wurde).

3

Übersicht der Ermittlung der zusätzlichen Urlaubstage:

Monate mit WS-Arbeit

Standardberechnung

2019

2020

2021

Zusätzl. ZU-Tage

Total

Zusätzl. ZU-Tage

Total

Zusätzl. ZU-Tage

Total

1

0

0

0

0

0

0

0

2

1

0

1

0

1

0

1

3

1

0

1

0

1

0

1

4

2

0

2

0

2

1

3

5

2

0

2

0

2

1

3

6

3

1

4

1

4

1

4

7

3

1

4

1

4

1

4

8

4

1

5

2

6

2

6

9

4

1

5

2

6

2

6

10

5

1

6

2

7

2

7

11

5

1

6

2

7

2

7

12

6

1

7

2

8

3

9

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Gemäß Tarifvertrag gelten abhängig vom Kalenderjahr unterschiedliche Maximalwerte.

Auszug aus dem TVöD zum Zusatzurlaub ab 2019

Diese Maximalwerte sind nicht im Szenario enthalten – sie müssen manuell im Zusatzurlaub-Profil gesetzt werden, vor der Guthabenberechnung des entsprechenden Kalenderjahres (resp. bevor im Berechnungsjahr erstmals eine Überschreitung des Maximalwertes möglich ist).