Anspruch gemäß Arbeitsrhythmus reduzieren
Zwar sind die Grenzwerte entsprechend niedriger, jedoch könnte für den Teilzeitbeschäftigten der Zusatzurlaub bei Vorliegen entsprechender tarifvertraglicher Grundlagen gekürzt werden und zwar im Verhältnis zu den zusätzlichen freien Tagen des Mitarbeiters im Vergleich zu einem Vollbeschäftigten – sofern er durchschnittlich mehr freie Tage hat, als ein Vollbeschäftigter (also z.B. nicht in der 5-Tage-Woche arbeitet).
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Ein Teilzeitmitarbeiter mit einem Beschäftigungsgrad von 50%, der Dienste in der normalen Länge leistet, braucht somit nur die halbe Anzahl Dienste für das Erreichen seiner Wochensollarbeitszeit. Gemäß der Kürzungsregel wird der erreichte Zusatzurlaub um die Hälfte gekürzt. |
Option aktivieren
Im verwendeten Profil muss in den Einstellungen die Funktion aktiviert werden.
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1.Zusatzurlaubprofil öffnen.
Anspruch gemäß Arbeitsrhythmus reduzieren |
Option aktivieren (in jedem Szenario möglich). |
- 2.Mit OK bestätigen.
Tagewoche hinterlegen
Existiert im Datenfeld Mitarbeiter-Kürzel ein Wert (für die Tagewoche des Mitarbeiters) kleiner als 5, werden die ermittelten Guthaben entsprechend reduziert: Der Wert wird mit (Kürzel/5) multipliziert und gerundet.
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3.Personaldaten öffnen.
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4.Register Anschrift wählen.
Kürzel |
Tagewoche eingeben (kleiner als 5). |
- 5.Mit OK bestätigen.
- Der Anspruch wird nach folgende Berechnung reduziert: Anspruch * <Wert in Mitarbeiter-Kürzel> / 5.
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Typisch für einen 50%er, der an 2.5 Tagen pro Woche arbeitet. Für eine Urlaubswoche werden dann auch nur 2.5 Tage eingetragen. Somit muss auch der Anspruch aus Zusatzurlaub entsprechend heruntergerechnet werden. Ein Anspruch von 4 ZU-Tage wird auf 4/5*2.5 = 2 Tage reduziert. Ein Anspruch von 1 ZU-Tag bleibt (1/5*2.5=0.5, gerundet = 1). |
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Es gilt die kaufmännische Rundungsregel. |
Im verwendeten Profil muss in den Einstellungen die Funktion aktiviert werden.