Die Betriebszugehörigkeit, bzw. das Dienstalter, wird ausgehend vom Eintrittsdatum des Mitarbeiters berechnet, das in den Personaldaten unter Stammzuordnung festgelegt ist. Das Datum des Planungsbeginns spielt hier keine Rolle.

  • Bei Mitarbeitern ohne Austrittsdatum wird die Anzahl ganze Jahre zwischen dem Eintrittsdatum und dem Ende des aktuellen Jahres gezählt.

  • Bei Mitarbeitern mit Austrittsdatum wird die Anzahl ganze Jahre zwischen dem Ein- und Austrittsdatum gezählt.

  • Bei Mitarbeitern mit Aus- und Wiedereintritten werden die Anzahl ganze Jahre für jeden Abschnitt separat bestimmt und zusammengezählt. Die Resttage werden jeweils dem folgenden Abschnitt hinzugerechnet.

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Berechnungsbeispiel:

  • 01.02.1996 – 30.06.2004: 8 Jahre (+ 151 Resttage).

  • 01.03.2007 – 31.12.2013: 7 Jahre (unter Berücksichtigung der Resttage von oben)

Dienstalter im Jahr 2013: 15 Jahre; Datum des Dienstjubiläums: 01.10.2013

1.
Guthaben-Formel: Altersregel wählen.
2.
Auf Detail… klicken.
  • Folgendes Dialogfenster wird geöffnet:
Guthabenprofil: Altersregel
  • Folgende Aktionen sind möglich:

Neu…

Neue Regel definieren.

Detail…

Bestehende Regel bearbeiten.

Löschen…

Bestehende Regel löschen.

3.
Anspruch nach Dienstalter: Altersregel definieren:
Guhabenprofil: Altersregeln bearbeiten

Ab Dienstalter

Dienstalterssprung eingeben.

Wechsel des Anspruchs

Ab welchem Zeitpunkt der Anspruch wechselt eingeben:

  • Am Jahrestag (einmalig): Einmalig, ohne pro-rata-temporis-Aufteilung (bei Ein-/Austritt im Lauf des Jahres, bei Beschäftigungsgradänderung)

  • Am Jahrestag: Am Tag des Dienstjubiläums

  • Anfang des Monats: Am Monatsanfang des Dienstjubiläums

  • Anfang des Jahres: Am Jahresanfang des Dienstjubiläums

Einheit

Einheit der Anzeige auf der Guthabenstatistik eingeben:

  • Stunden

  • Tage (empfohlen)

  • Wochen

Guthabenwert

Wert eingeben

4.
Mit OK bestätigen.
  • Die Regel ist definiert.
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Der Anspruch nach Dienstalter kann auch als Zusatzanspruch zu einem Anspruch nach Alter definiert werden.

Beispiel: Zusätzliche Urlaubstage je nach Dienstalter.

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Es ist nicht möglich, einen Abschnitt (z.B. die Ausbildung) als "nicht dienstaltersrelevant" zu markieren oder ein alternatives Eintrittsdatum für die Dienstaltersberechnung festzulegen.