Vor einer Umstellung auf das neue Guthaben muss folgendes überprüft werden:

Übertrag Restguthaben

Es muss überprüft werden, ob die Überträge der Restguthaben jeweils in Tagen und Stunden gemacht wurden. Die Restguthaben (per Ende Jahr) der Mitarbeiter müssen vor der Konvertierung korrekt sein, da nach der Konvertierung die alten Guthaben und Überträge eingefroren werden.

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Hat ein Mitarbeiter bei einer Wochensollzeit von 42:00 Stunden und einem Beschäftigungsgrad von 100% noch ein Restguthaben von 1 Tag, so muss dieser Mitarbeiter normalerweise auch ein Restguthaben von 8:24 Stunden haben, damit er diesen Tag auch wirklich noch beziehen kann.

Abweichung Restguthaben wegen Beschäftigungsgradwechseln

Bei Mitarbeitern, die eine Änderung des Beschäftigungsgrades unter dem Jahr hatten und die Guthaben nicht exakt anteilig bezogen haben, ist besondere Vorsicht geboten.

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Mitarbeiter mit 100% Beschäftigungsgrad (42:00 Wochensoll) vom Januar bis Juni hat bei einem Guthaben von 20 Tagen (à 8:24) deren 15 anstelle der 10 Tage bis zum Beschäftigungsgradwechsel bezogen. Vom Juli bis Dezember hat dieser Mitarbeiter 50% gearbeitet (21:00 Wochensoll). In dieser Periode hat er die restlichen 5 Tage seines Guthabens (à 4:12) bezogen. Ende Jahr, sofern nur die Anzahl Tage betrachtet wird, hat er kein Restguthaben mehr. Aber im Verhältnis zum eigentlichen Guthaben, wurden 21:00 Stunden zu viel bezogen.

Bezogen Tage

à Std.

Total

Anspruch Tage

Ansatz Std.

Anspruch Std.

Differenz Std.

15

08:24

126:00

10

8:24

84:00

-42:00

5

04:12

21:00

10

4:12

42:00

21:00

20

147:00

20

126:00

-21:00

Dieser Mitarbeiter hat demnach 20 Tage Guthaben bezogen aber 21:00 Stunden zu viel, da er mehr Guthaben in der 100% Zeit bezogen hat als ihm zustanden.

Damit Ende Jahr ein ausgeglichenes Guthaben von 0 Tage und 00:00 Stunden Restguthaben resultiert, müssen ihm 21:00 Stunden auf dem Gleitzeitkonto (GLAZ) belastet und dem Guthaben gutgeschrieben werden. Andernfalls startet er im neuen Jahr mit einem Minus von 21:00 Guthabenstunden.

Nur die Tage übertragen

Wurden bei den Guthabenüberträgen allenfalls in mehreren Vorjahren nur die Tage und nicht auch die Stunden übertragen, so ist eigentlich zuerst eine grundsätzliche Bereinigung aller Vorjahre notwendig. Andernfalls werden bei der Konvertierung die Tage übertragen und die Stunden nicht berücksichtigt.